Aufsichtstätigkeit nach Bereichen

Die FINMA beaufsichtigt dort am intensivsten, wo die Risiken für den Finanzplatz am grössten sind. Die Geschäftsbereiche Banken, Versicherungen sowie Asset Management und Märkte sind in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Integrierte Risikoexpertise für die Aufsicht über die entsprechenden Marktsektoren zuständig. Wichtige Instrumente der Aufsicht sind unter anderem Vor-Ort-Kontrollen, Stresstests, spezifische Erhebungen oder Aufsichtsgespräche bis zur höchsten Hierarchiestufe.

Im Rahmen der integrierten Finanzmarktaufsicht beobachtete die FINMA auch 2025 sämtliche relevanten Entwicklungen am Finanzplatz. Sie überwachte die Risiken, die mit den Aktivitäten der beaufsichtigten Institute verbunden sind. Diese risikoorientierte, gesamtheitliche Betrachtungsweise ermöglicht eine konsistente und bedarfsgerechte Behandlung gleicher oder ähnlicher Sachverhalte über alle Beaufsichtigten hinweg.

Erstmalige Bündelung der Planung und Organisation aller Vor-Ort-Kontrollen im Berichtsjahr

Im Rahmen ihrer Reorganisation hat die FINMA 2025 alle für Vor-Ort-Kontrollen zuständigen Gruppen in der Abteilung Vor-Ort-Kontrollen, Qualitätskontrolle und Prüfwesen des neuen Geschäftsbereichs Integrierte Risikoexpertise zusammengeführt. Mit dieser Bündelung der Kompetenzen konnte die FINMA die Governance und die Prozesse für die Jahresplanung und die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen vereinheitlichen. Parallel dazu trieb die FINMA die Operationalisierung der harmonisierten Instrumente voran. Dank dieser Massnahmen kann die FINMA ab Anfang 2026 die Intensität – insbesondere Dauer und Prüfumfang – der Vor-Ort-Kontrollen bei gleichbleibend hoher Qualität steigern.

Folgende Vor-Ort-Kontrollen fanden 2025 in den verschiedenen Bereichen statt:
 

Vermehrte Deep Dives in der Aufsicht über die Banken

Die Aufsicht über die Banken ist risikoorientiert und proportional ausgerichtet. Der Aufsichtsfokus der FINMA richtete sich 2025 auf die Integration der Credit Suisse in die UBS und bei anderen Banken auf die Effektivität der Corporate Governance, die Risikokultur, die Einhaltung von Verhaltenspflichten wie insbesondere die Geldwäschereibekämpfung und den Umgang der Banken mit Sanktionen, das Hypothekarkreditgeschäft sowie Cyberrisiken.

Um die Aufsicht zu intensivieren, führte die FINMA vermehrte Deep Dives mit direkten Kontakten zum Verwaltungsrat, zur Geschäftsleitung, zur Compliance- und Risikoorganisation und zur internen Revision durch. Fokusthemen dabei waren Corporate Governance, Risikomanagement, Risikokultur und ein vertieftes Verständnis der Geschäftsmodelle.

Ergriffene Massnahmen bei Feststellung von Mängeln

Im Rahmen der laufenden Aufsicht stellte die FINMA teilweise schwerwiegende Mängel fest. Sie forderte die betroffenen Banken auf, die Mängel unverzüglich zu beheben. Als direkte Folge der laufenden Aufsicht sprach die FINMA unter anderem in 14 Fällen einen institutsspezifischen Eigenmittelzuschlag aus, in 7 Fällen sprach sie eine Einschränkung der Geschäftstätigkeit und ein Verbot, Übernahmen zu tätigen, aus. 16 Fälle mündeten in Vorabklärungen. In 15 Fällen wurde ein Enforcementverfahren eröffnet. Die FINMA setzte in 18 Fällen einen Prüfbeauftragten ein.

Um die Aufsicht noch effektiver zu gestalten, griff die FINMA bei aufgedeckten Mängeln zusätzlich frühzeitiger ein, ordnete bei der Feststellung von Mängeln noch konsequenter, systematischer und frühzeitiger Aufsichtsmassnahmen an und setzte diese durch. Bei Enforcementverfahren setze sie zum Beispiel vermehrt auf Sofortmassnahmen und Verschärfungen bei Verfahrenseröffnung, entgegen der ausschliesslichen Anordnung von Massnahmen bei Verfahrensabschluss.

Aufsicht über die UBS weiterhin im Zeichen der Integration der CS

Die laufende Aufsicht über die UBS stand 2025 erneut im Zeichen der Integration der ehemaligen Credit Suisse (CS). Nachdem die Integrationsarbeiten 2024 durch die Zusammenführung der wichtigsten Rechtseinheiten im In- und Ausland bestimmt waren, lag der Schwerpunkt 2025 auf der technischen und operativen Zusammenlegung der Geschäftsaktivitäten und -prozesse.

Die FINMA überwachte die Migration von Kundinnen und Kunden der ehemaligen CS auf die Systeme der UBS eng und prüfte die technische Umsetzung mithilfe einer externen Drittpartei. Die Migration der nicht in der Schweiz gebuchten Kundinnen und Kunden wurde 2025 abgeschlossen. Aufgrund der hohen Anzahl der in der Schweiz gebuchten Kundinnen und Kunden dauert deren Migration planmässig bis 2026 an.

Weitere Aufsichtsschwerpunkte lagen auf risikobezogenen Aspekten. Dazu zählen die angemessene Überprüfung der nicht finanziellen Risiken der von der UBS übernommenen CS-Kundinnen und -Kunden, die kontinuierliche Reduktion der Risiken von CS-Geschäften, aus denen die UBS aussteigen möchte, sowie die vollständige Integration des Risikomanagements und -reportings. Über die Themen der Integration hinausgehend wurde insbesondere die Aufsicht über das Suitability-Framework der Bank verstärkt, um den Investorenschutz vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells und der globalen Ausrichtung der Bank sowie der generellen Markttrends hin zu teilweise illiquiden und weniger transparenten Anlageinstrumenten (z. B. Private Markets, Digital Assets) sicherzustellen. Gleichermassen unterlagen die besonders risikoexponierten Geschäftsaktivitäten des Investment Banking – namentlich Corporate- und Leverage-Lending sowie Prime Brokerage – einem verstärkten Aufsichtsfokus.

Der FINMA oblag zudem die aufsichtsrechtliche Beurteilung der weiteren Vereinheitlichung und Vereinfachung von globalen Rechts- und Betriebsstrukturen der UBS sowie der operationellen Resilienz im Lichte der Datenmigrationen und der nachgelagerten Stilllegung von nicht mehr verwendeten IT-Applikationen. Die FINMA überprüft die wichtigsten Schritte der Integration der CS in die UBS bis zu ihrem Abschluss. Auch hier erfolgte eine substanzielle Verstärkung der Aufsicht über die integrationsspezifischen Aspekte hinaus. Angesichts hoher potenzieller Extremrisiken (Tail-Risks) im Zusammenhang mit neuen Technologien legte die FINMA dabei einen besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Reifegradbewertung des bankeigenen Managements von Cyberrisiken und Risiken im Zusammenhang mit Drittparteianbietern.

Schwerpunkte Vor-Ort-Kontrollen bei Banken

Der Fokus der Vor-Ort-Kontrollen bei den Banken richtete sich im Berichtsjahr nach den Aufsichtsschwerpunkten der FINMA, wie sie im Risikomonitor 2025 dargelegt sind. Insbesondere wurden Vor-Ort-Kontrollen zu den Themen Corporate Governance, Risikomanagement und Risikokultur in den Bereichen Geldwäschereibekämpfung, Hypothekarkreditgeschäft sowie Cyberrisiken durchgeführt. Die FINMA stellte teilweise schwerwiegende Mängel fest. Sie forderte die betroffenen Banken auf, die Mängel unverzüglich zu beheben. Als direkte Folge der Vor-Ort-Kontrollen ergriff die FINMA zahlreiche Massnahmen (siehe hierzu oben Abschnitt «Ergriffene Massnahmen bei Feststellung von Mängeln»).

Insgesamt nahm die FINMA 113 Vor-Ort-Kontrollen bei Banken vor, mehrheitlich bei Instituten der Aufsichtskategorien 1 bis 3. Bei Banken der Aufsichtskategorien 4 und 5 wurden fünf Vor-Ort-Kontrollen mehr durchgeführt als in den Vorjahren, hauptsächlich bei Instituten mit erhöhten Risiken. Die Vor-Ort-Kontrollen führten zu über 500 Feststellungen, aus denen die FINMA Empfehlungen für die betroffenen Banken ableitete. Sie überwachte die Umsetzung der Empfehlungen und die Einhaltung der gesetzten Fristen eng. Bei Bedarf führte die FINMA erneut Vor-Ort-Kontrollen durch, um die angemessene Umsetzung sicherzustellen.

Erneut wurden Vor-Ort-Kontrollen auch bei Outsourcing-Partnern der Banken durchgeführt. Ebenso fanden Kontrollen bei Tochtergesellschaften und Niederlassungen von beaufsichtigten Instituten im Ausland statt, durch die FINMA allein oder zusammen mit ausländischen Aufsichtsbehörden. Umgekehrt begleitete die FINMA ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden bei ihren direkten Prüfungen in der Schweiz.

Erfolgreiches Kleinbankenregime und die Proportionalität in der Aufsicht über Banken und Wertpapierhäuser

Das Schweizer Kleinbankenregime (KBR) ist seit 2019 ein erfolgreiches Aufsichtsmodell. Kleine, gut kapitalisierte und liquide Banken und Wertpapierhäuser profitieren von vereinfachten Anforderungen für die Berechnung und Offenlegung der erforderlichen Eigenmittel und Liquidität sowie von regulatorischen Entlastungen. Kurz: Das Kleinbankenregime bringt eine deutliche administrative Entlastung. Eine Teilnahme daran ist freiwillig und erfolgt nur nach Zulassung durch die FINMA.

Per Ende 2025 nahmen 56 Institute am KBR teil. Im Berichtsjahr erhielten zwei Institute neu eine Zulassung zum Regime, eine Bank trat aus. Die Neueintritte hatten primär individuelle Gründe, namentlich die zwischenzeitliche Erfüllung der Eintrittskriterien. Ferner hat auch die Einführung der angepassten Eigenmittelvorschriften (Basel III final) zur weiteren Attraktivität des KBR beigetragen, da bei einem Eintritt ins KBR die Umstellung auf die neue Berechnung von risikogewichteten Aktiven (Risk-weighted Assets) entfällt. Der einzige Austritt aus dem KBR erfolgte freiwillig aufgrund von Wachstumsplänen.

Die FINMA folgte in ihrer gesamten Aufsicht dem Prinzip der Proportionalität. So achtete sie im Berichtsjahr im Rahmen von neuen Erhebungen darauf, dass Kleinbanken grundsätzlich nur risikoorientiert einbezogen wurden und dass der Umfang der Erhebungen im Vergleich zu grösseren Instituten sachgerecht reduziert wurde.

Aufsicht über die Versicherungen im Zeichen des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes

Die Aufsicht über die Versicherungen stand 2025 erneut im Zeichen des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der revidierten Aufsichtsverordnung (AVO). Die FINMA verstärkte angesichts der grossen Anzahl Betroffener ihre Informations- und Aufsichtstätigkeit. Der neue gesetzliche und regulatorische Rahmen stärkt den Schutz der Kundinnen und Kunden.

Prüfung der Anwendung des Prudent Person Principle

Die regulatorischen Vorgaben für die Anlagetätigkeit der Versicherungsunternehmen stellen sicher, dass die Anlagetätigkeit insbesondere im Einklang mit der Risikofähigkeit, der Solvenz und der Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen erfolgt.

Die Vorschriften zur Anlagetätigkeit sind in der AVO festgelegt und leiten sich aus dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht ab (Prudent Person Principle). Die Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass sie ausschliesslich in Vermögenswerte investieren, deren Risiken sie hinreichend bewerten, überwachen, steuern und in ihre Berichterstattung einbeziehen können.

Die FINMA kontrollierte die Einhaltung dieser Anlagevorschriften auch im Berichtsjahr. Dazu erhob sie die notwendigen Informationen und nutzte teilweise die Ergebnisse von Kontrollen durch beauftragte Dritte. Zur besseren Überwachung führt die FINMA auch vertiefte Überprüfungen bei den Beaufsichtigten durch.

Zwei Jahre Aufsicht über die Versicherungsvermittler mit Fokus Kundenschutz

Mit der Einführung der neuen Vermittlerregulierung am 1. Januar 2024 nahm die FINMA die neue Aufsichtstätigkeit über die Branche auf. Der Fokus der neuen Regulierung liegt beim Kundenschutz, und die FINMA bewirkte hierzu im Jahr 2025 wie schon im Vorjahr zahlreiche Verbesserungen. Der überwiegende Teil der Marktteilnehmer setzte die neuen Vorschriften um und trug damit zu verbesserter Transparenz, Kundeninformation und Beratungsqualität bei. Bereits registrierte Vermitt-lerinnen und Vermittler mussten der FINMA zudem ein aktualisiertes Gesuch für eine Nachkontrolle einreichen. Dieses umfasste unter anderem die beruflichen Qualifikationen und die Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung.

Die FINMA fokussierte auf folgende Schwerpunkte:

  • Prävention: Gezielte Information der Vermittlerinnen und Vermittler sowie ihrer Kundinnen und Kunden zu den neuen Pflichten
  • Qualitätssicherung im Vertrieb der Versicherungen: Sensibilisierung der Versicherungsindustrie betreffend ihre Pflichten in Bezug auf die Vertriebskanäle sowie Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen beim Vertrieb der Versicherungsunternehmen
  • Überprüfung von Hinweisen: Triage und Priorisierung externer Hinweise und daraus abgeleitet Abklärungen und Sofortmassnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes
  • Einschreiten bei Rechtsverletzungen: Bei belegbaren Verstössen gegen Aufsichtsrecht Treffen von Massnahmen und gegebenenfalls Erheben einer Strafanzeige
  • Bereinigung des öffentlichen Registers: Entfernung von Vermittlerinnen und Vermittlern mit gravierenden Verletzungen des Aufsichtsrechts aus dem Register

2024 und 2025 nahm die FINMA 1622 externe Hinweise und Beschwerden zu potenziellem Fehlverhalten von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern sowie Versicherungsgesellschaften entgegen. In 271 Fällen eröffnete sie Abklärungen und identifizierte rund 1000 Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer, die über keine Bewilligung oder nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügten. Diese unbewilligten Tätigkeiten waren oft verbunden mit Falschberatungen, Betrug gegenüber Versicherungen oder Kundinnen und Kunden sowie Kaltakquise in der Krankenversicherung. Die FINMA führt derzeit diverse Untersuchungen und Verfahren in besonders gravierenden Fällen, wo ein Verbund von Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern missbräuchliche Geschäftspraktiken ausführte.

Die FINMA hat seit Inkrafttreten der neuen Regulierung zahlreiche inaktive sowie den Anforderungen nicht mehr genügende Vermittlerinnen und Vermittler aus dem öffentlichen Register gelöscht. Gleichzeitig resultierten dort 5203 neue Einträge, und der Stand betrug Ende 2025 11 292.

Gemeinsam mit der Versicherungsindustrie musste sich die FINMA in der Berichtsperiode vermehrt auf Untervermittlerstrukturen fokussieren. Die genannten Verletzungen des Aufsichtsrechts traten oft bei Untervermittlerinnen und -vermittlern auf. Sie betreiben Kundenakquisition im Auftrag eines Hauptvermittlers. Die FINMA plant, dieses Thema unter anderem mit einem neuen Rundschreiben «Versicherungsvermittlung» zu adressieren. 2025 stellte die FINMA der Versicherungsindustrie auch eine Schnittstelle zum öffentlichen Vermittlerregister zur Verfügung, die automatisierte Abfragen ermöglicht.

Wahrung der Interessen der Versicherten mit Schutzmassnahmen nach VAG

Gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) trifft die FINMA die ihr zur Wahrung der Interessen der Versicherten erforderlich erscheinenden Schutzmassnahmen, wenn ein Versicherungsunternehmen den gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Vorschriften oder den Anordnungen der FINMA nicht nachkommt oder die Interessen der Versicherten anderweitig gefährdet erscheinen.

Im Berichtsjahr verfügte die FINMA verschiedene solcher Schutzmassnahmen gegenüber einem finanziell und organisatorisch destabilisierten Versicherungsunternehmen. Die Anordnung dieser Massnahmen erfolgte teilweise superprovisorisch, wobei letztlich gegen keine der betreffenden Verfügungen Beschwerde geführt wurde. Die Massnahmen beinhalteten die Anordnung von Genehmigungsvorbehalten der FINMA für die Auflösung versicherungstechnischer Rückstellungen, für Substanzentnahmen (Dividenden, Darlehen usw.) sowie für die Vornahme allfälliger Wechsel in der Geschäftsführung des Versicherungsunternehmens. Gestützt auf diese angeordneten Genehmigungsvorbehalte untersagte die FINMA eine konkrete Substanzentnahme sowie einen Wechsel auf Stufe der Geschäftsführung.

Vor-Ort-Kontrollen bei Versicherungen hauptsächlich bei den grossen Instituten

Die FINMA führte 43 Vor-Ort-Kontrollen bei Versicherungen durch, mehrheitlich bei solchen der Aufsichtskategorien 2 (inkl. Gruppen) und 3. Sie überprüfte dabei, ob die Versicherungen die gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen einhalten. 

Die FINMA analysierte Geschäftsmodelle, Kapitalausstattung und interne Kontrollmechanismen, um frühzeitig Schwachstellen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Im Fokus standen dabei insbesondere die Corporate Governance, das Risikomanagement, das Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft, Rückstellungen, die Vertriebssteuerung und Versicherungsvermittler, Cyberrisiken sowie Outsourcing.

Vor-Ort-Kontrollen fördern eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung, die den Herausforderungen des sich wandelnden Marktes gerecht wird. Die im Berichtsjahr durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen der FINMA leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes Schweiz und zum Schutz der Versicherten.

Intensivierte Aufsicht über den Vertrieb von Lebensversicherungen

Kundinnen und Kunden, die von ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beraten worden waren, stornierten zu 28,3 Prozent ihre Lebensversicherungen in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss, häufig unter Totalverlust der eingezahlten Beiträge. Von gebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beratene Kundinnen und Kunden taten dies zu 17,6 Prozent. Die FINMA intensivierte in den vergangenen Jahren die Aufsicht in diesem Bereich.

Das Stornieren eines lang laufenden Lebensversicherungsvertrags durch die Kundinnen und Kunden ist zu jeder Zeit möglich. Nach dem Ablauf von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ist es aber mit hohen Kosten verbunden. Eine hohe Quote an Stornierungen in den ersten Jahren deutet darauf hin, dass die betroffenen Versicherten von den Vermittlerinnen und Vermittlern nicht gut beraten wurden.

Direkte Auswirkungen der Reform der Versicherungsaufsichtsverordnung (AVO), die einen verstärkten Kundenschutz und eine höhere Produkttransparenz brachte, sind in den Zahlen zu den Stornierungen noch nicht sichtbar.

Konsequente Vertretung der Interessen der Versicherten bei den Mehrleistungen in der Krankenzusatzversicherung

Die FINMA unterstrich 2025 ihre Rolle als konsequente Aufsichtsbehörde und als Interessenvertreterin der Versicherten. Im Fokus standen 2025 erneut die Mehrleistungen in der Krankenzusatzversicherung. In der Medienmitteilung vom 16. Januar 2025 würdigte die FINMA die seit 2020 erzielten Fortschritte bei Transparenz und Preisgestaltung dieser Leistungen. Sie trugen dazu bei, dass die Prämien für Spitalzusatzversicherungen trotz steigender Gesundheitskosten stabil blieben oder sogar sanken. Gleichzeitig machte die FINMA jedoch deutlich, dass Verträge mit Ärztinnen, Ärzten und Kliniken zwingend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen müssen.

Besonders in den Kantonen Genf und Waadt zeigte sich eine Akzentuierung wesentlicher Umsetzungslücken. Für diese Umsetzungslücken waren nicht nur die verschiedenen Krankenzusatzversicherer verantwortlich, sondern massgeblich auch die jeweils betroffenen Kliniken und die Ärzteverbände. Sie hatten die Verhandlungen mit vielen Versicherern über Jahre hinweg verzögert. Ende 2024 und Anfang 2025 kam es deshalb vermehrt zu Spannungen: Einige Versicherer verweigerten die Erstattung nicht konformer Rechnungen, was in den Medien teilweise als «Geiselnahme der Patienten» bezeichnet wurde. Die FINMA hielt dabei konsequent an ihrer Position fest und wies Forderungen nach einer Verlängerung der Übergangsfrist für nicht konforme Verträge klar zurück.

Im Frühjahr 2025 konnten verschiedene Versicherer mit mehreren Genfer und Waadtländer Kliniken eine Lösung finden. Seither werden die Leistungen in der Krankenzusatzversicherung wieder mehrheitlich übernommen.

Insgesamt verbesserte sich die Abrechnungspraxis schweizweit, wobei in einzelnen Regionen jedoch weiterhin Missstände bestehen. Vertragslose Zustände mit Leistungserbringern, die sich den aufsichtsrechtlichen Vorgaben verweigern, betrachtet die FINMA dabei als legitimes Mittel zum mittel- und langfristigen Schutz der Versicherten und zur Stabilisierung der Prämien.

Aufsicht über die Finanzmarktinfrastrukturen

Bewilligungen für die SIX x-clear

Die FINMA bewilligte 2025 ein neues Margin-Modell (SREC) und die neue Clearing-Plattform der SIX x-clear primär gestützt auf eine Beurteilung der SNB. Diese hatte im Rahmen des kooperativen Aufsichtskonzepts und unter Beizug externer Fachprüferinnen und -prüfer das neue Margin-Modell und dessen Implementierung in die neue einheitliche Clearing-Plattform methodisch geprüft. Auf Veranlassung der FINMA erfolgten erweiterte Portfoliosimulationen zur Validierung des neuen Risikomodells unter Berücksichtigung von Stressevents für alle im Clearing-Portfolio einbezogenen Produktkategorien sowie ein zeitweiser Parallelbetrieb neben dem bisherigen Modell. Durch Letzteres konnten insbesondere Datenproblematiken vor dem Go-live bereinigt werden.

Bislang betrieb die SIX x-clear als schweizerische zentrale Gegenpartei verschiedene Clearing-Plattformen mit variierenden Margin-Modellen. Ein Margin-Modell bezeichnet ein rechnerisches Verfahren zur Bestimmung der Sicherheiten, die Clearing-Mitglieder zur Absicherung ihrer offenen Positionen hinterlegen müssen, so beim Handel von Unternehmensanteilen gegen Geldzahlung (Cash Equities) oder von festverzinslichen Papieren (Fixed Income). Mit der Konsolidierung der Clearing-Systeme konnte SIX x-clear im Clearing von Cash Equities und Fixed Income die Kosten senken und die Effizienz steigern. Zudem konnte sie die IT-Komplexität durch die Verringerung der Anzahl der verwendeten Systeme vermindern und die Resilienz des Clearing Service als solche stärken.

Vor-Ort-Kontrollen zur Prüfung der Resilienz der Finanzmarktinfrastrukturen

Einen Schwerpunkt der Vor-Ort-Kontrollen bei Finanzmarktinfrastrukturen stellte die operationelle Resilienz dar. Dies betraf auch das Fortführen oder Wiederherstellen kritischer Funktionen selbst bei schwerwiegenden, aber plausiblen Störungen innerhalb definierter Unterbrechungstoleranzen. Zudem wurde eine Vor-Ort-Kontrolle zur Überwachung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Schweizer Börse durchgeführt. Weiter vertiefte die FINMA ihr Verständnis des Incident Managements im Zusammenhang mit dem Umgang mit wesentlichen IT-Vorfällen. Schliesslich führte die FINMA auch eine Vor-Ort-Kontrolle zum Thema IT-Wartung und Systempflege (IT-Maintenance) durch. Dabei wurden Themen zum IT-Asset-Management und zur Überwachung von End-of-Life-Systemen analysiert.
 

Intensive Aufsicht im Bereich Asset Management

Im Bereich Asset Management unterstellte die FINMA eine steigende Zahl von Instituten wegen verschiedener Mängel der intensiven Aufsicht. Ein Schwerpunkt der Kontrollen lag bei der Einhaltung von Verhaltensregeln im Bereich Suitability sowie beim Risikomanagement.

Herausforderungen in der Aufsicht über Asset-Management-Institute

Die Anzahl der Institute, die die FINMA mit Blick auf eine intensive Aufsicht prüfen bzw. dahin überführen musste, hat sich von 2023 bis 2025 kontinuierlich erhöht. Die Zunahme betrifft insbesondere die durch die FINMA indirekt via Aufsichtsorganisationen (AO) überwachten Vermögensverwalter und Trustees. 
 

Von 35 Meldungen der AO an die FINMA im Jahr 2025 führten 21 zu weitergehenden Abklärungen bzw. einer intensiven Aufsicht durch die FINMA. In den übrigen Fällen erachtete die FINMA die Aufsichtsmassnahmen der AO als noch nicht ausgeschöpft. In diesen Fällen wies sie die Meldungen zur weiteren Bearbeitung an die AO zurück.

Die von der FINMA bearbeiteten Fälle wiesen eine breite Themenvielfalt und unterschiedliche Komplexitätsgrade auf. Die wichtigsten Problemfelder waren die Angemessenheit der Organisation, die einwandfreie Geschäftstätigkeit, die Verhaltensregeln gemäss Finanzdienstleistungsgesetz, die Einhaltung der Kapitalvorschriften und die Geldwäschereibekämpfung.

Die Fälle, die die AO an die FINMA 2025 eskalierten, sowie einige Fälle bei Verwaltern von Kollektivvermögen und anderen beaufsichtigten Finanzintermediären wiesen gewisse Verhaltens- und Risikomuster mit Bezug auf Anlagen für Kundinnen und Kunden in Private Assets auf. So tätigten Vermögensverwalter Investitionen entweder über ausländische Fondsprodukte ohne gleichwertige Aufsicht, über ausländische nicht regulierte Emissionsgesellschaften oder in strukturierte Produkte. Der rasche Zinsanstieg nach dem Ende der Negativzinsphase 2022 führte bei vielen dieser Investitionen zu Liquiditätsproblemen. Die FINMA stellte fest, dass die initiale und wiederkehrende Due Diligence, aber auch das Risikomanagement bei diesen Investitionen oft unzureichend waren. Zudem mitigierten die erwähnten Finanzinstitute Interessenkonflikte nicht oder nur ungenügend, insbesondere solche zwischen Vermögensverwaltern und Emittenten oder Verwaltern der investierten Produkte, und sie legten diese Interessenkonflikte den Anlegerinnen und Anlegern gegenüber auch nicht transparent offen.

Die Finanzinstitute verfügten weiter nur teilweise über einen Prozess zur Selektion von Finanzinstrumenten anhand branchenüblicher objektivierter Kriterien, wie er bei gleichzeitigem Angebot eigener und fremder Produkte vorgeschrieben ist. In solchen Konstellationen sind Anlegerinnen und Anleger erheblichen Verlustrisiken ausgesetzt. Schliesslich stellte die FINMA insbesondere Verletzungen der Pflicht gemäss FIDLEG fest, die Eignung dieser illiquiden und risikoreichen Anlagen für die Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung von deren Risikofähigkeit und -bereitschaft angemessen zu prüfen.

Vor-Ort-Kontrollen im Bereich Asset Management mit Schwerpunkt auf Suitability und Risikomanagement

Im Berichtsjahr fanden im Bereich Asset Management bei Instituten der relevanten Aufsichtskategorien 3 bis 5 insgesamt 20 Vor-Ort-Kontrollen statt. Betroffen waren 4 Fondsleitungen, 15 Verwalter von Kollektivvermögen und 1 Depotbank für kollektive Kapitalanlagen. Ein Viertel der Kontrollen entfiel auf die Aufsichtskategorien 3 und 4.

Die FINMA legte 2025 bei ihren Vor-Ort-Kontrollen einerseits erneut Schwerpunkte auf die Einhaltung von Verhaltensregeln im Bereich Suitability sowie auf das Risikomanagement auf Stufe der verwalteten kollektiven Kapitalanlagen. Andererseits führte sie bei Instituten mit erhöhten Risiken fallbezogene Vor-Ort-Kontrollen oder spezifische Prüfungen beispielsweise zu den Prozessen der Anlageentscheidungen durch.

Bei mehreren grösseren Instituten, die wesentliche Tätigkeiten delegiert haben, war der Umgang mit diesen Auslagerungen Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen. Die FINMA beurteilte, ob für diese Delegationsverhältnisse die allgemeinen Anforderungen des FINMA-Rundschreibens 2018/3 «Outsourcing» eingehalten werden und eine angemessene Überwachung der Dienstleister stattfindet. Die FINMA stellte dabei insbesondere Verbesserungsbedarf bezüglich des Outsourcing-Inventars fest, ebenso bezüglich der Ausgestaltung der Kontrolltätigkeiten, der Berichterstattung und der internen Eskalation. Sie sprach entsprechende Empfehlungen aus. Schliesslich nahm die FINMA Nachprüfungen zu wesentlichen Feststellungen und Empfehlungen von Vor-Ort-Kontrollen von 2024 vor, in ausgewählten Einzelfällen erneut mittels Vor-Ort-Kontrollen.

Aufsicht über Selbstregulierungs- und Aufsichtsorganisationen stellt mehrstufige Überwachung im Parabankensektor sicher

Mit der Aufsicht über die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und die Aufsichtsorganisationen (AO) prüft die FINMA die mehrstufige Überwachung im sogenannten Parabankensektor. Die SRO sind gemäss Geldwäschereigesetz für die Überwachung von berufsmässig tätigen Finanzintermediären zuständig – etwa Geldwechsler, Money Transmitters oder andere Zahlungsdienstleister, Virtual Asset Service Providers, Organe bei Sitzgesellschaften, Kredit- und Leasinggeber oder Investmentgesellschaften. Die AO ihrerseits überwachen gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz die von der FINMA bewilligten Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees.

Mängel in der Bearbeitung der Prüfberichte durch die Aufsichtsorganisationen

Die FINMA nahm 2025 drei Vor-Ort-Kontrollen bei AO vor; bei zwei AO verschob sich die Kontrolle wegen der laufenden Fusion auf das Jahr 2026. Zentrales Instrument in dieser laufenden Aufsicht sind die gesetzlich verankerten Aufsichtsprüfungen, die die von den AO zugelassenen externen Prüfgesellschaften durchführen. Basierend auf den entsprechenden Prüfberichten intensiviert die AO gegebenenfalls ihre Aufsichtstätigkeit, nimmt vertiefte Abklärungen vor und ergreift, sofern nötig, Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes. 

Die FINMA prüfte im Rahmen ihrer Vor-Ort-Kontrollen, ob die AO die Prüfberichte zeitnah analysieren, und insbesondere, wie sie auf darin enthaltene Beanstandungen und Empfehlungen reagieren. Die FINMA stellte teilweise erhebliche Mängel im Umgang mit Prüfberichten fest. Die Bearbeitung der Berichte dauerte zu lange, teilweise bis zu zehn Monate, oder erfolgte sogar erst, nachdem im Folgejahr die nächste Aufsichtsprüfung durchgeführt worden war.

Gleichzeitig stellte die FINMA fest, dass die AO Prüfberichte mit Beanstandungen und Empfehlungen nicht priorisiert behandelten. Dadurch wurden Aufsichtsrisiken in einigen Fällen zu spät erkannt und erforderliche Massnahmen nicht zeitnah eingeleitet. Teils wurden die Beanstandungen bei Beaufsichtigten nicht konsequent weiterverfolgt, teils fehlten nachvollziehbare Kontrollen der AO zur Umsetzung der Massnahmen beim Institut. Die FINMA forderte die AO auf, klare Prozesse und Mechanismen zu etablieren, die eine zeitnahe Kenntnisnahme und Analyse von Beanstandungen und Empfehlungen in den Prüfberichten gewährleisten. Die FINMA erwartet, dass die AO gegenüber den Instituten die notwendigen Massnahmen ergreifen und danach deren Umsetzung konsequent verfolgen.

Erkenntnisse aus Vor-Ort-Kontrollen bei Selbstregulierungsorganisationen

Die FINMA hatte in den vergangenen Jahren im Rahmen der Geldwäschereiaufsicht bei Selbstregulierungsorganisationen (SRO) mittels Vor-Ort-Kontrollen Verbesserungsbedarf festgestellt. 2025 prüfte die FINMA, ob und wie die SRO die festgestellten Mängel beheben konnten. Die geprüften SRO hatten sich eingehend mit den offenen Arbeiten auseinandergesetzt. So schlossen sie Folgearbeiten im Zusammenhang mit der risikobasierten Aufsicht der Mitglieder ab und passten ihre Reglemente und Formulare für Änderungsmeldungen der Mitglieder an.

Bei zwei SRO prüfte die FINMA zudem den Umgang mit Sitzgesellschaften und komplexen Strukturen. Sie analysierte die Pflichten, die SRO ihren Mitgliedern bei Geschäftsbeziehungen mit Sitzgesellschaften auferlegen. Die FINMA kam zum Ergebnis, dass beide SRO die erhöhten Risiken, die von Sitzgesellschaften und komplexen Strukturen ausgehen, adressieren. Dennoch wurden einige Schwachstellen identifiziert, die von den SRO zu beheben sind.

Im zweiten Halbjahr 2025 führte die FINMA, wie zuletzt 2023, einen runden Tisch zum Thema Geld- und Wertübertragung (Money Transmitting) durch. Am Anlass nahmen drei SRO teil, die Mitglieder im Bereich des Money Transmitting beaufsichtigten. Die FINMA und die drei SRO tauschten Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Aufsicht, dem Meldewesen und der Strafuntersuchung mit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und der Kantonspolizei Zürich aus. Im Mittelpunkt standen dabei mögliche Massnahmen für eine effiziente und umfassende Transaktionsüberwachung sowie ein verstärkter Einbezug in die Aufsicht von beigezogenen Drittpersonen (Agenten), die Money Transmitter bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Im Rahmen der Diskussionen zeigte sich, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem zukünftig engeren Austausch interessiert sind.