Digitalstrategie der FINMA, datenbasierte Aufsicht und Digitalisierung im Finanzbereich

Die FINMA nutzt in der Aufsichtstätigkeit technologiegestützte, datenbasierte Anwendungen und steigert mit der Digitalisierung von Prozessen ihre Effizienz. Sie nimmt sich neuer Entwicklungen am Finanzmarkt aktiv an und beurteilt innovative Geschäftsmodelle risikobasiert und technologieneutral.

Die FINMA hat die Digitalisierung in ihren strategischen Zielen verankert und setzt eine ambitionierte Digitalstrategie um. Anfragen von Beaufsichtigten oder neuen Akteurinnen und Akteuren zu innovativen, digitalen Geschäftsmodellen beurteilt die FINMA technologieneutral und risikobasiert. Dabei stellt sie den Schutz der Kundinnen und Kunden vor Missbrauch ins Zentrum.

Die Digitalstrategie der FINMA

Kontinuierlicher Ausbau der datenbasierten Aufsicht durch Automatisierung und künstliche Intelligenz

Mit dem gezielten Ausbau datenbasierter Methoden und dem verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) stärkt die FINMA ihre Fähigkeit, Risiken frühzeitig zu erkennen, Marktverhalten zu überwachen und den Schutz der Anleger, Gläubiger und Versicherten zu verbessern. Die datenbasierte Aufsicht bleibt ein strategischer Pfeiler der FINMA – technologieneutral, risikobasiert und zukunftsorientiert.

So baute die FINMA seit der letzten Berichtsperiode die datenbasierte Aufsicht weiter aus und digitalisierte und harmonisierte weitere Prozesse. Insbesondere unterstützen neue Technologien und Werkzeuge wie beispielsweise KI-Assistenten ein effizientes Arbeiten in den Aufsichtsbereichen. Dabei liegt der Fokus auf zeitintensiven Aufgaben wie etwa dem Zusammenfassen von bereits öffentlichen Informationen oder Dokumenten. Weiter stärkt die Nutzung von KI für definierte Anwendungsfälle die Effektivität und die Effizienz der Aufsicht. Auch im Bereich Supervisory Technology (SupTech) nutzt die FINMA wo möglich und sinnvoll neue Technologien.
 

Verstärkung der datenbasierten Aufsicht

Erstmals erhobene Daten zeigen die Bedeutung und die Diversität der Schweizer Asset-Management-Branche

In einem bedeutenden Schritt der datenbasierten Aufsicht erhob die FINMA 2025 erstmals branchenübergreifend Daten zu den Tätigkeiten aller bewilligten Finanzdienstleister in der Schweiz in den Bereichen Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Execution-only-Dienstleistungen (reine Ausführung von Kundenaufträgen). Diese Kategorien ergeben zusammen das «betreute Vermögen».

Ziel war es, eine einheitliche und vollständige Marktübersicht über die Schweizer Asset-Management-Branche zu erhalten und die potenziellen Risiken besser erkennen und adressieren zu können. Die Daten wurden nach Tätigkeiten erhoben, und die Vermögen können von einem Institut teilweise unter verschiedenen Tätigkeiten erfasst worden sein. So kann beispielsweise ein Institut einen Fonds administrieren und auch verwalten oder ein selbst verwalteter Fonds kann auch in Kundenportfolios eingesetzt werden.

Per Stichdatum 31. Dezember 2024 ergab die Erhebung betreute Vermögenswerte von insgesamt 8772 Milliarden Franken.

Der grösste Anteil des erfassten Vermögens wird von Banken und Wertpapierhäusern betreut, gefolgt von Fondsleitungen und Verwaltern von Kollektivvermögen. Unabhängige Vermögensverwalter und Versicherungen spielen im Gesamtmarkt eine deutlich kleinere Rolle.

Schweizer Vermögen überwiegt deutlich gegenüber jenem ausländischer Herkunft. 

Die Betreuung der Vermögen erfolgt überwiegend über individuelle Mandate, Fondsvermögen bilden einen kleineren Anteil. Bei den Mandaten entfällt der grösste Anteil auf Execution-only-Geschäfte, während die diskretionäre Verwaltung und die Anlageberatung weniger Gewicht haben. 

Bei den verwalteten Vermögen (Assets under Management [AuM]) von insgesamt 3848 Milliarden Franken entfallen die grössten Volumen auf Verwalter von Kollektivvermögen sowie auf Banken und Wertpapierhäuser, gefolgt von Fondsleitungen. Mandate für Vorsorgeeinrichtungen stellen ebenfalls einen bedeutenden Anteil der Vermögensverwaltungsmandate dar.

Diese nach einheitlichen Kriterien erhobenen Kennzahlen lassen eine Einordnung der Marktverteilung und eine differenzierte Einschätzung der Marktteilnehmer zu. Sie erlauben der FINMA eine fundierte Einschätzung der Risikosituation der Asset-Management-Tätigkeiten aller beaufsichtigten Finanzintermediäre, weil sie Vergleiche zwischen Zulassungstypen, Instituten und Geschäftsmodellen ermöglichen und damit eine risikoorientierte Aufsicht unterstützen. Die FINMA kann damit ihre Aufsicht über die Asset-Management-Tätigkeiten konsistent, proportional und unabhängig vom jeweiligen Zulassungstyp ausüben und die damit verbundenen Risiken dort adressieren, wo sie wesentlich sind.

Direkte Datenerhebung der Eigenmittel verbessert Beurteilung der Risikoverteilung bei Banken

Seit der Umsetzung von «Basel III final» per 1. Januar 2025 führt die FINMA die Eigenmittelerhebungen bei den Banken direkt durch. Vorher erfolgte die Datenerhebung über die SNB, die die Daten an die FINMA weiterleitete. Neu wird dieser Prozess von der FINMA über die Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) durchgeführt. 2026 übernimmt die FINMA zudem auch die Erhebungsdurchführung zur Risikoverteilung der Banken.

«Basel III final» bildet den Abschluss der internationalen Reformen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision [BCBS]) nach der Finanzkrise von 2008. Die neuen Vorgaben bringen eine umfassende Überarbeitung der Kapital- und Risikoregeln, stärkere Eigenmittelanforderungen, einheitlichere Bewertungsansätze sowie erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit. Die Schweiz führte diese Standards in nationales Recht über. Der erste Meldestichtag unter dem neuen Rahmen war der 31. März 2025.

Die FINMA legt grossen Wert auf eine hohe Qualität der eingereichten Daten. Alle Meldungen durchlaufen automatisierte Validierungen und Konsistenzprüfungen, ergänzt durch expertenbasierte Kontrollen. Auffälligkeiten werden systematisch überprüft und weiterverfolgt, um eine verlässliche Datengrundlage für die Aufsicht sicherzustellen.

Data Innovation Lab: Innovation für eine datenbasierte und effiziente Aufsicht

Das Data Innovation Lab ist das Innovationsgefäss der FINMA im Bereich datenbasierter Aufsicht. Es identifiziert und erprobt neue technologische Ansätze und führt sie in konkrete Aufsichtsanwendungen über. Im Mittelpunkt steht die Förderung einer datenbasierten, effizienten und vorausschauenden Aufsichtspraxis. Damit stärkt die FINMA ihre Fähigkeit, Risiken bei Beaufsichtigten früh zu erkennen und Marktverhalten besser zu verstehen.

2025 fasste die FINMA ihre Analysekompetenzen organisatorisch zusammen, um Synergien besser zu nutzen und datenbasierte interne Dienstleistungen effizienter bereitzustellen. Die Hauptverantwortung für das Data Innovation Lab gelangte in den neu geschaffenen Geschäftsbereich Integrierte Risikoexpertise. Es nimmt eine Querschnittsfunktion ein, arbeitet eng mit allen Fachbereichen der FINMA zusammen, nimmt Ideen aus der gesamten Organisation auf, priorisiert sie nach Nutzen und Wirkung und entwickelt sie in einem strukturierten Prozess weiter. So entsteht ein ausgewogenes Portfolio an aufsichtsrelevanten Initiativen.

Der Schwerpunkt lag 2025 auf der Stärkung der Governance und der engeren Vernetzung von Analytics-Kompetenzen innerhalb der FINMA. Das Data Innovation Lab arbeitete an einer breiten Palette datenbasierter Aufsichtsthemen. Dazu gehörten Vorhaben zur Automatisierung von Analysen, zur Nutzung von Text- und Netzwerkanalysen, zur punktuellen Erweiterung bestehender KI-Lösungen sowie zur Entwicklung von Werkzeugen für die Krypto- und die Liquiditätsaufsicht. Diese Initiativen zeigen, wie datenbasierte Innovation die Aufsichtspraxis gezielt unterstützt und weiterentwickeln kann.

Ergänzend unterstützt der neu geschaffene Analytics Circle als FINMA-weite Plattform den Austausch und die Koordination von Analytics-Initiativen und fördert den internen Wissenstransfer. Unter anderem werden KI-gestützte Verfahren zur automatisierten Textanalyse eingesetzt, wo es die Datenklassifikation zulässt. Sie können grosse Mengen an Dokumenten systematisch auswerten und ermöglichen die rasche Identifizierung relevanter Inhalte. Auch Medienberichte, Kundenbewertungen oder Social-Media-Beiträge dienen in den Analysen vermehrt als Datenquellen, um ein noch umfassenderes Bild der beaufsichtigten Institute zu erhalten.

Automatisierung der Prozessierung und Analyse von Kontoauszugsdaten

Die FINMA automatisierte im Berichtsjahr die Standardisierung, Bereinigung und Visualisierung von Kontoauszugsdaten im Bereich der Abklärungen unerlaubter Tätigkeiten. Damit erhöhte sie die Effizienz und Qualität bei der Ad-hoc-Analyse dieser Daten wesentlich. Basis der Automatisierungsschritte bilden die editierten Kontounterlagen, die neu bei Banken in strukturierter Form und im Format gemäss Empfehlung der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK) betreffend elektronische Edition von Bankunterlagen einverlangt werden. Die Daten werden nach Eingang bei der FINMA bereinigt, inklusive Name Matching zwecks personenbasierter Transaktionsanalysen. In einem zweiten Schritt werden die bereinigten Daten in einer interaktiven Visualisierung mit ausgewählten Grafiken für die Abklärungsarbeiten bereitgestellt. Die Fachpersonen können sich damit verstärkt auf inhaltliche Abklärungsfragen konzentrieren und noch effizienter arbeiten. Die Standardisierungs-, Bereinigungs- und Visualisierungsschritte sollen künftig auch in anderen Bereichen der FINMA Anwendung finden.

Einsatz von Technologie in der Marktaufsicht

Im Berichtsjahr verbesserte die FINMA ihre Werkzeuge zur Erkennung, Visualisierung und Auswertung von unzulässigem Marktverhalten entscheidend. Um die vielen Verdachtsmeldungen und die Daten von mehr als 120 Millionen Transaktionsmeldungen effektiv auszuwerten, setzt sie auf intelligente Prozesse und moderne Technologie. So können potenziell kursrelevante Ereignisse systematisch sowie automatisiert erfasst und anschliessend mit eingehenden Verdachtsmeldungen abgeglichen werden.

Zudem unterstützt der Einsatz von KI bei Insiderverdachtsfällen den Entscheid, ob die erforderliche Kursrelevanz gegeben ist, und erleichtert so die effiziente Triage dieser Fälle. Wird ein Fall vertieft untersucht, kann auffälliges, ereignisorientiertes Handeln einer Person mithilfe des historischen Handelsverhaltens automatisiert bewertet werden (sogenanntes «Insider Scoring»).

Ferner entwickelte die FINMA mittels agiler Methoden neue Werkzeuge zur Beurteilung und Analyse möglicher raffinierter Marktmanipulationen. Die Werkzeuge erlauben es, Orderbuch- und Abschlussdaten gesamtheitlich auf Tagesbasis oder bei Bedarf bis auf die Mikrosekundenebene grafisch darzustellen und gerichtstauglich aufzubereiten. Einen Prototyp dieser Entwicklung präsentierte die FINMA auf Einladung an der jährlich stattfindenden «Technology Applied to Securities Markets Enforcement Conference» (TASMEC) der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in Rom.

Insgesamt konnte die Marktaufsicht durch diese technologischen Fortschritte ihre Effektivität und Effizienz weiter steigern.

Digitalisierung im Finanzbereich

Herausfordernde Aufsicht über Fintech-Institute

Aufgrund der angespannten Kapital- und Liquiditätssituation vieler Fintech-Institute begleitete die FINMA die Mehrheit der bewilligten Unternehmen aus dieser Aufsichtspopulation zeitweise intensiv. Besonders die verantwortlichen Organe der Institute waren gefordert. Sie mussten etwa frühzeitig verschiedene Szenarien wie neue Investoren, den Verkauf des Unternehmens oder einen geregelten Marktaustritt prüfen. Einem Fintech-Institut musste die FINMA trotz intensiver Begleitung die Bewilligung entziehen und die Liquidation auf dem Weg des Konkurses verfügen. Dabei zeigte sich, dass die Liquidationswerte von selbst entwickelter Software deutlich unter den Bewertungen lagen, die unter der Annahme einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit veranschlagt worden waren (sogenanntes Going-Concern-Prinzip). Der fehlende Einleger- bzw. Konkursschutz der entgegengenommenen Kundengelder führte zu Ausfällen für die Einleger. Fintech-Institute sind angehalten, das verfügte Mindestkapital dauernd einzuhalten und ihren Liquiditätsrisiken grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die FINMA erwartet, dass jederzeit belastbare Pläne bestehen, wie der Liquiditätsbedarf für die nächsten sechs Monate gedeckt werden kann.

Unterstellungsanfragen, Vorprüfung von Projekten und Bewilligungsverfahren

Die FINMA hat seit 2019 rund 30 Bewilligungsgesuche von Fintech-Unternehmen erhalten und in diesem Zusammenhang Dutzende Vorfragen beantwortet. Die Gesuche betrafen hauptsächlich Zahlungsdienstleistungen in Fiat-Geld und nur in sehr wenigen Fällen Dienstleistungen im Bereich Krypto-Verwahrung. Ein relativ hoher Anteil der Gesuche war nicht bewilligungsfähig. Teilweise waren diese unzureichend vorbereitet oder die Mittelherkunft war nicht nachvollziehbar. Weiter stellten sich Fragen im Zusammenhang mit der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit oder mit vorausgehenden Vorgängen im Ausland oder es lagen komplexe und intransparente Gruppenkonstellationen vor. Bis Ende 2025 erteilte die FINMA nach Abschluss von teilweise komplexen Bewilligungsverfahren insgesamt sieben Unternehmen eine Bewilligung. Davon waren Ende 2025 noch vier Unternehmen aktiv. Damit Gesuche noch effizienter behandelt werden können, empfiehlt die FINMA, die neu eingeführte Möglichkeit zu nutzen, Projekte bei der FINMA zur Vorprüfung einzureichen. Mit einer ersten regulatorischen Standortbestimmung erhalten beide Seiten frühzeitig wertvolle Informationen zu allfälligen Bewilligungshindernissen oder anderen wichtigen Fragestellungen.

2025 beantwortete die FINMA die hohe Anzahl von 75 Unterstellungsanfragen zu Projekten im Bereich Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und Krypto. Wie bereits 2024 konnte sie die Unterstellungsanfragen im Durchschnitt in weniger als 30 Tagen beantworten.

FINMA bewilligt erstmals ein DLT-Handelssystem

Die FINMA bewilligte 2025 das erste DLT-Handelssystem der Schweiz. Die DLT-Gesetzgebung hatte eine neue Zulassungskategorie einer Finanzmarktinfrastruktur geschaffen, die den Handel mit DLT-Effekten ermöglicht. Daneben kann ein DLT-Handelssystem Dienstleistungen im Nachhandelsbereich wie Abwicklungs- und/oder Verwahrungsdienstleistungen erbringen.

Das nun bewilligte DLT-Handelssystem bietet neben dem Handel von DLT-Effekten auch Abwicklungsdienstleistungen an und richtet sich ausschliesslich an beaufsichtigte Teilnehmer wie Banken oder Wertpapierhäuser. Die Effektenabwicklung erfolgt mittels eines sogenannten Delivery-vs-Payment-Smart-Contracts unter Verwendung einer öffentlichen Blockchain (Ethereum). Das DLT-Handelssystem nutzt so die neuartigen Gestaltungsmöglichkeiten, die mit der DLT-Vorlage eingeführt wurden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC).

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens klärte die FINMA wichtige Grundsatzfragen ab, wie etwa den Umfang der Emittentenpflichten, Fragen zur Finalität bei einem DLT-basierten Abwicklungssystem oder auch zu effektiven und technologiespezifischen Massnahmen zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität, insbesondere bei Störungen oder Ausfall der öffentlichen Blockchain. Als sogenanntes kleines DLT-Handelssystem geniesst die neue Finanzmarktinfrastruktur gewisse regulatorische Erleichterungen. Gleichzeitig müssen aber die im Gesetz vorgesehenen Schwellenwerte beim Handels- und Abwicklungsvolumen eingehalten werden.

FINMA setzt sich für angemessenen Kundenschutz in Krypto-Regulierung ein

Die FINMA unterstützte mit ihrer Fachexpertise das vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) geleitete Regulierungsprojekt zur Anpassung des Finanzinstitutsgesetzes (Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute). Die FINMA setzt sich dafür ein, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung einen effektiven Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger wie auch der Anlegerinnen und Anleger bietet und die Integrität des schweizerischen Finanzplatzes nicht negativ beeinträchtigt.

Die Vorlage zielt darauf ab, zwei neue Bewilligungskategorien zu schaffen: Zum einen die Bewilligung als Zahlungsmittelinstitut. Diese Bewilligung soll die Bewilligung nach Art. 1b BankG ablösen und zur Ausgabe von wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmitteln (einer spezifischen Art von Stablecoins) berechtigen. Zum anderen die Bewilligung als Krypto-Institut, die die Tätigkeiten mit kryptobasierten Vermögenswerten wie beispielsweise Bitcoin ermöglichen soll. Derzeit werden diese Krypto-Dienstleister nur von Selbstregulierungsorganisationen bezüglich des Geldwäschereigesetzes beaufsichtigt. Daneben bestehen keine spezifischen Kundenschutzpflichten wie etwa eine obligatorische Risikoaufklärung. Wie die Praxis zeigt, gehen Kundinnen und Kunden beim Erwerb, Handel und Transfer von Kryptowährungen bedeutende Risiken ein.

Die FINMA begrüsst die Fortschritte betreffend Innovation bei gleichzeitigem Schutz der Anlegerinnen und Anleger in der am 22. Oktober 2025 veröffentlichten Vernehmlassungsvorlage und wird ihre Anliegen bezüglich Kundenschutz und Integrität weiterhin einbringen.

Verstärkter Einsatz von künstlicher Intelligenz im Schweizer Finanzmarkt

Die FINMA führte das Monitoring und die Aufsicht über den Einsatz von KI bei den Schweizer Finanz-instituten weiter. Sie setzte dafür auf Aufsichtsgespräche, Datenerhebungen und gezielte Vor-Ort-Kontrollen. Bereits in der Aufsichtsmitteilung 08/2024 hatte die FINMA die aus ihrer Aufsichtstätigkeit gewonnenen Erkenntnisse und ihre Erwartungen publiziert.

Anfang 2025 nahm die FINMA bei rund 400 beaufsichtigten Instituten eine Umfrage zum aktuellen und geplanten Einsatz von KI vor. Befragt wurden Banken und Wertpapierhäuser, Versicherungen und Versicherungsvermittler, Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen sowie Finanzmarkt-infrastrukturen. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Schweizer Finanzinstitute zunehmend KI einsetzen. Zum Zeitpunkt der Umfrage hatten bereits rund 50 Prozent der Institute KI-Anwendungen im Einsatz oder in Entwicklung. Der KI-Einsatz ist bei Versicherungen stärker verbreitet als bei Banken. Diese Differenz dürfte sich jedoch – gemessen an der Planung der Institute – bis in zwei Jahren ausgleichen.

Mit der weitverbreiteten Nutzung von generativer KI (GenAI) geht auch eine zunehmende Abhängigkeit von externen Dienstleistern einher. Die FINMA machte in diesem Zusammenhang im Risikomonitor 2025 erneut auf Outsourcing-Risiken aufmerksam.

Rund die Hälfte der Institute hat eine explizite KI-Strategie definiert. Die grössten Risiken bei der 
Nutzung von KI sehen die Institute bei der Datenqualität, dem Datenschutz und in der mangelnden Erklärbarkeit der Resultate. Ferner werden Risiken bei der Modell-Korrektheit, im Bereich Ethik und Bias sowie beim Outsourcing identifiziert.

Die FINMA begegnet den Risiken im Bereich KI mit dem Ansatz: «Same business, same risks, same rules.» Sie gewährleistet eine transparente und technologieneutrale Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit, damit die Nutzung neuer und innovativer Technologien auf dem Schweizer Finanzmarkt im Einklang mit dem regulatorischen Rahmen erfolgt. Die FINMA legt weiterhin einen Fokus auf das Thema KI und thematisiert es verstärkt in ihrer Aufsichtstätigkeit bei den Instituten.