Regulierung

Die FINMA reguliert nur, wenn dies mit Blick auf die Aufsichtsziele notwendig ist. Im Rahmen von Regulierungsprojekten setzte sie sich auch 2025 für prinzipienbasierte und proportionale Massnahmen ein und erliess ihre Regulierung auf der Basis eines robusten Regulierungsprozesses.

Die FINMA regelt in bestimmten Aufsichtsbereichen mittels Verordnungen fachtechnische Fragen von untergeordneter Bedeutung, wenn sie dazu durch ein Gesetz oder eine Verordnung ermächtigt ist. Sie konkretisiert zudem in Rundschreiben ihre Aufsichtspraxis und beschreibt, wie sie die Gesetze und Verordnungen auslegt. Die FINMA setzt sich für eine risikoorientierte und proportionale Regulierung ein.

TBTF-Regulierung: Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität

Systemrelevante Finanzinstitute können bei einem ungeordneten Ausfall ganze Volkswirtschaften gefährden und gelten deshalb als «too big to fail» (TBTF). Der Schweizer Gesetzgeber hat im Nachgang zur Finanzkrise von 2007/2008 spezielle Regeln zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation solcher Institute erlassen. Diese sind zweijährlich im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der entsprechenden internationalen Standards zu überprüfen.

Nach der Notübernahme der CS durch die UBS führte der Bundesrat eine weitergehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durch und publizierte am 10. April 2024 seinen Bericht zur Bankenstabilität. Darin erkannte er Handlungsbedarf und schlug in einem umfangreichen Massnahmenpaket zentrale Verbesserungen an der bestehenden Bankenregulierung sowie neue Instrumente und Befugnisse für die FINMA vor.

Am 6. Juni 2025 veröffentlichte der Bundesrat sodann ein Eckwertepapier für die Ausarbeitung der geplanten Gesetzes- und Verordnungsänderungen, das auch die Umsetzung der Erkenntnisse aus dem PUK-Bericht zur Aufarbeitung der CS-Krise umfasst. Im Eckwertepapier konkretisierte der Bundesrat, wie er das Too-big-to-fail-Dispositiv in der Schweiz zu verbessern gedenkt. Zu den vorgesehenen Massnahmen gehören unter anderem die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes, die Schaffung rechtlicher Grundlagen für früheres Einschreiten der FINMA sowie höhere Eigenkapitalvorgaben für systemrelevante Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland.

Die FINMA unterstützt die vom Bundesrat präsentierten Eckwerte. Aus Sicht der FINMA stellen die vorgesehenen Massnahmen ein in sich abgestimmtes Paket dar, das in seiner Gesamtheit die Widerstandskraft der Banken im Krisenfall und somit die Stabilität des Finanzsystems stärkt. Die FINMA brachte auch 2025 ihre Expertise in Arbeitsgruppen des Bundes zur Umsetzung dieser Massnahmen ein.

Stufengerechte Regulierung

Die FINMA hatte gemäss Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz bis Ende Januar 2025 die Stufengerechtigkeit ihrer Regulierung zu überprüfen und, wenn nötig, anzupassen. Die Überprüfung ist abgeschlossen, und die letzten damit zusammenhängenden Stufenanhebungen treten voraussichtlich auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

FINMA-Verordnung über die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser (RVV-FINMA)

Um Stufengerechtigkeit herzustellen, überführt die FINMA die Rundschreiben 2019/1 «Risikoverteilung – Banken» und 2013/7 «Limitierung gruppeninterner Positionen – Banken» in eine neue FINMA-Verordnung. Am 3. Juli 2025 eröffnete die FINMA die Anhörung über die Verordnung. Die Überführung auf Verordnungsstufe wird voraussichtlich nur wenige materielle Änderungen bewirken, darunter die Messung von Handelsbuchpositionen im Rahmen des geltenden Basel-III-final-Standardansatzes für Marktrisiken sowie die Handhabung von Garantien seitens ausländischer Gruppengesellschaften. Die neue RVV-FINMA soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

FINMA-Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser (LiqV-FINMA)

Auch das Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken – Banken» überführt die FINMA zwecks Stufengerechtigkeit in eine neue FINMA-Verordnung. Die Anhörung der Verordnung wurde am 3. Juli 2025 eröffnet. Die Überführung wird voraussichtlich wenige materielle Änderungen bewirken, wie namentlich die Regelung zur im Rundschreiben bisher nicht erwähnten Liquiditäts- und Finanzierungsplanung. Darüber hinaus enthält die Verordnung Ausführungen zur vom Bundesrat vorgesehenen Informationsbereitstellung bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen. Die LiqV-FINMA soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Teilrevision des Rundschreibens 2016/7 Video- und Online-Identifizierung

Am 5. November 2025 eröffnete die FINMA die Anhörung zur Teilrevision des Rundschreibens 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung». Dieses hält die FINMA-Aufsichtspraxis hinsichtlich Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle fest und wird periodisch dem technologischen Wandel angepasst. Die Revision soll insbesondere die Nutzung der e-ID bei der Kundenidentifizierung ermöglichen. Das revidierte Rundschreiben soll im dritten Quartal 2026 in Kraft treten.

Konsolidierte Aufsicht über Finanzgruppen nach Bankengesetz und Finanzinstitutsgesetz

Am 1. Juli 2025 trat das neue Rundschreiben 2025/4 «Konsolidierte Aufsicht von Finanzgruppen nach BankG und FINIG» in Kraft. Hauptziel der konsolidierten Aufsicht ist sicherzustellen, dass sämtliche von einer Finanzgruppe eingegangenen Risiken von der Aufsicht erfasst werden. Die FINMA hat hierzu im Rahmen von Einzelfallentscheiden eine langjährige, gefestigte Aufsichtspraxis entwickelt, die nun im Rundschreiben kodifiziert und damit der Gesamtheit der betroffenen Beaufsichtigten zugänglich gemacht wurde.

Umsetzung der neuen FSB- und IOSCO-Standards zu Liquidität bei kollektiven Kapitalanlagen

Um Anlegerinnen und Anleger kollektiver Kapitalanlagen besser vor Finanz- und Liquiditätskrisen zu schützen, haben das Financial Stability Board (FSB) und die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) in den vergangenen Jahren ihre Handlungsempfehlungen (Recommendations) im Bereich Liquiditätsmanagement überarbeitet sowie neue Recommendations verfasst (vgl. IOSCO Revised Recommendations for Liquidity Risk Management for Collective Investment Schemes vom 26. Mai 2025 sowie FSB Revised Policy Recommendations to Address Structural Vulnerabilities from Liquidity Mismatch in Open-Ended Funds vom 20. Dezember 2023).

Ziel ist es, die Resilienz von Anlagefonds gegenüber Liquiditätsrisiken zu stärken. Die neuen Standards erhöhen die geltenden Anforderungen an das Liquiditätsmanagement von Anlagefonds und verlangen, je nach der Liquidität der Anlagen, konkrete Massnahmen für den Anlagefonds bzw. seine Verwaltungsgesellschaft (Kategorisierungsansatz). Zudem verlangen die neuen Standards den Einsatz weiterer Liquiditätsmassnahmen durch die Verwaltungsgesellschaft. Die Schweiz muss nun die regulatorische Umsetzung dieser Standards prüfen. Der Internationale Währungsfonds hebt in seinem Bericht zum Finanzsektor-Examen (FSAP-Bericht) zur Schweiz die Wichtigkeit einer prioritären Umsetzung der FSB- und IOSCO-Recommendations im Bereich Liquidität hervor.

Ex-post-Evaluationen

Die FINMA prüft nach der Einführung ihrer Verordnungen und Rundschreiben deren Wirkung. Sie konsultiert hierzu die betroffenen Kreise und veröffentlicht die Ergebnisse der Überprüfung in einem Ex-post-Evaluationsbericht.

Rundschreiben 2019/2 Zinsrisiken – Banken

2025 unterzog die FINMA ihr Rundschreiben «Zinsrisiken – Banken» einer Ex-post-Evaluation. Dabei wurden die in Kraft getretenen Bestimmungen zur Messung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Zinsrisiken im Bankenbuch auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. Der Evaluationsbericht hierzu wurde am 26. November 2025 publiziert.

Selbstregulierung

Die FINMA unterstützt die Selbstregulierung, verstanden als Regulierung der Finanzmärkte durch die Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer bzw. private Verbände im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG).

Quantitative Entwicklung der Regulierung

Gemessen an der Seitenzahl ging der Umfang der Verordnungen und Rundschreiben der FINMA 2025 zurück. Die Seitenanzahl der Rundschreiben belief sich auf 532 (Vorjahr: 867). Die Anzahl Seiten der FINMA-Verordnungen hingegen nahm um nahezu 300 zu. Die Änderungen sind dem Inkrafttreten der FINMA-Verordnungen, die die finalen Basel-III-Standards umsetzten, sowie den neuen Verordnungen der FINMA im Bereich der Aufsichtsprüfung und des Insolvenzverfahrens bei Finanzmarktinstituten geschuldet.