Das Mandat der FINMA
Die FINMA ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde mit dem gesetzlichen Auftrag, die Kundinnen und Kunden sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.
Als integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde hat die FINMA hoheitliche Befugnisse über Banken und Wertpapierhäuser, Versicherungen, Finanzmarktinfrastrukturen, Institute und Produkte im Kollek-tivanlagebereich, Beaufsichtigte nach Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz sowie Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Sie übt ihre Tätigkeit unabhängig und konsequent aus. Ihre Mitarbeitenden sind integer, verantwortungsbewusst und durchsetzungsfähig. Bei ihrer Arbeit verfolgt die FINMA einen risikoorientierten Ansatz. Ihre Aufgaben erstrecken sich dabei über folgende Bereiche:
Bewilligung
Die FINMA ist verantwortlich für die Bewilligung von Unternehmen aus den beaufsichtigten Branchen.
Aufsicht
Im Rahmen der Aufsicht stellt die FINMA sicher, dass sich die Beaufsichtigten an die Gesetze und Verordnungen halten und die Bewilligungsvoraussetzungen dauernd erfüllen. Sie ist dabei auch zuständig für die Geldwäschereibekämpfung. Zusammen mit den Handelsplätzen überwacht sie zudem die Einhaltung der Marktverhaltensregeln sowie der Offenlegung von Beteiligungen an börsenkotierten
Gesellschaften.
Durchsetzung
Zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts führt die FINMA Verfahren, erlässt Verfügungen, spricht verwaltungsrechtliche Sanktionen aus und wirkt als Beschwerdeinstanz für die Anfechtung von Verfügungen der Übernahmekommission. Im Verdachtsfall erstattet sie Strafanzeige bei den zuständigen Behörden.
Abwicklung
Die FINMA begleitet die Abwicklung von Sanierungsverfahren und Konkursen der Unternehmen, die den Finanzmarktgesetzen unterstehen.
Regulierung
Wo sie dazu ermächtigt ist und wenn dies mit Blick auf die Aufsichtsziele notwendig ist, erlässt die FINMA eigene Verordnungen. Mit Rundschreiben informiert sie zudem über die Auslegung und die Anwendung des Finanzmarktrechts.
Internationale Aufgaben
Die FINMA nimmt die grenzüberschreitenden Aufgaben wahr, die mit ihrer Aufsichtstätigkeit zusammenhängen. Sie vertritt die Schweiz in internationalen Gremien und leistet Amtshilfe.