Prüfungen im Auftrag der FINMA
Die FINMA nimmt für ihre Aufsichtstätigkeit in allen Bereichen die Unterstützung von Dritten in Anspruch. Sie legt bei der Vergabe von Mandaten besonderen Wert auf die Wirksamkeit und Effizienz der Prüfgesellschaften und Beauftragten.
Prüfgesellschaften kommen hauptsächlich in der Aufsichtsprüfung zum Einsatz. Sie müssen ihre Aufgabe unabhängig, kritisch und objektiv wahrnehmen. Auf Basis der durchgeführten Prüfung erstatten sie der FINMA Bericht.
Aufsichtsrechtliche Prüfungen
Bei den 2025 abgeschlossenen Prüfungen verrechneten die Prüfgesellschaften im Durchschnitt 227 Franken pro Stunde für die Aufsichtsprüfung und 125 Franken für die Rechnungsprüfung. Die Kosten der Aufsichtsprüfung durch eine Prüfgesellschaft werden von den Beaufsichtigten direkt getragen, die Prüfgesellschaften melden der FINMA indes jährlich die fakturierten Honorare.
Für beaufsichtigte Banken der Kategorie 1 betrugen die durchschnittlich verrechneten Stundenansätze 275 Franken und damit weniger als im Vorjahr. Am niedrigsten waren die Stundenansätze für Banken der Kategorie 5.
Der Einsatz der Prüfgesellschaften machte 33 Prozent der von der FINMA und den Prüfgesellschaften insgesamt fakturierten Aufsichtskosten für den Schweizer Finanzmarkt aus. Die Häufigkeit des Einsatzes von Prüfgesellschaften war je nach Branche unterschiedlich. In der Bankenaufsicht lag ihr Kostenanteil bei 46 Prozent, wobei die durchschnittlichen Stundenansätze für die Aufsichtsprüfung je nach Grösse der Bank variierten. Einen Einfluss haben etwa die unterschiedliche Komplexität der Prüfgebiete, die einer mehrjährigen Rotation unterliegen, sowie die verschiedenen Geschäftsmodelle und Prüfmethoden. Im Versicherungsbereich nahm die FINMA den grössten Teil der Aufsicht selbst wahr, der Kostenanteil der Prüfgesellschaften betrug dort nur 13 Prozent.
FINMA-Beauftragte – ein wichtiges Instrument bei speziellen Fragen der Aufsicht und der Rechtsdurchsetzung
Die FINMA kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beauftragte einsetzen. Die Kosten dieser FINMA-Beauftragten werden von den jeweiligen Beaufsichtigten getragen. Die Kosten aller FINMA-Beauftragten beliefen sich im Jahr 2025 auf 33,2 Millionen Franken (Stand der eingetroffenen Rechnungen per Mitte Februar 2026). Die FINMA vergab im Berichtsjahr 48 Mandate an Beauftragte (30 im Jahr 2024). Sie überwachte die Mandatserfüllung fortlaufend und kontrollierte die Verhältnismässigkeit der Kosten. Sie achtete im Rahmen ihres Auswahlprozesses darauf, die Mandate möglichst nicht konzentriert an einzelne Beauftragte zu vergeben.
Der Einsatz von Beauftragten ist ein wichtiges Instrument der FINMA. Im Gegensatz zur Aufsichtsprüfung erfolgt er typischerweise nicht wiederkehrend im Rahmen eines vorgegebenen Prüfprogramms, sondern fallbezogen für spezifische Fragen der Aufsicht und des Enforcements. Die Mandate der FINMA stellen je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Anforderungen an die Beauftragten und erfordern entsprechende Spezialisierungen. Die FINMA unterscheidet fünf Typen von Beauftragten:
- Prüfbeauftragte bei bewilligten Finanzintermediären
- Untersuchungsbeauftragte bei bewilligten Finanzintermediären
- Untersuchungsbeauftragte bei einer Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung
- Sanierungsbeauftragte und Krisenmanagerinnen und -manager bei bewilligten Finanzintermediären
- Konkurs- und Liquidationsbeauftragte
Die Auswahl der Beauftragten erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Sämtliche interessierte Anbieterinnen und Anbieter können sich um die Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Kandidatenliste bewerben. Die FINMA hat Anforderungsprofile für ihre Standardmandate formuliert. Aufgenommen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die das entsprechende Profil erfüllen. Diese Liste zieht die FINMA bei der Auswahl im Einzelfall bei. Am Ende des Berichtsjahres umfasste die Liste 106 mögliche Beauftragte. Sollte für ein Mandat keine passende Kandidatin und kein passender Kandidat zur Verfügung stehen, kann die FINMA auch Personen ausserhalb der Kandidatenliste einsetzen.
Die Auswahl für ein konkretes Mandat erfolgt aufgrund verschiedener Kriterien. Die FINMA-Beauftragten müssen fachkundig und unabhängig sein. Dies sind die zwei zentralen Faktoren. Weitere Auswahlkriterien sind Sprachkenntnisse oder das Einsatzgebiet. Zudem braucht es je nach Mandat auch ausreichende Ressourcen. Und nicht zuletzt bilden die offerierten Honoraransätze ein Kriterium für die Vergabe des Auftrags. Das Honorar der Beauftragten richtet sich nach den Anforderungen des Mandats. Die Kosten der Beauftragten (Honoraransätze und Spesenregelung) legt die FINMA in der Einsetzungsverfügung fest.