Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die FINMA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Verwaltungsrat nimmt die strategische Führung der Behörde wahr, während die Geschäftsleitung die Leitung der operativen Geschäfte verantwortet.

Der Verwaltungsrat

Im Berichtsjahr fanden acht ordentliche Verwaltungsratssitzungen statt, davon eine im Rahmen einer Klausur. In seiner Klausurtagung befasste sich der Verwaltungsrat intensiv mit dem Thema Künstliche Intelligenz. Dabei informierten namhafte externe Fachleute sowie FINMA-Expertinnen und -Experten über aktuelle Entwicklungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Finanzmarktaufsicht.

Im Berichtsjahr gab es zwei personelle Veränderungen im Verwaltungsrat. Am 1. Januar 2025 trat Aline Darbellay ihr Amt als Verwaltungsrätin an, nachdem sie am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat gewählt worden war. René W. Keller legte sein Mandat per 30. Juni 2025 nieder. Zudem wählte der Bundesrat am 19. November 2025 Katia Villard als neues Mitglied des FINMA-Verwaltungsrats. Sie übernahm ihre Funktion am 1. Januar 2026 und folgte auf Ursula Cassani Bossy, die ihr Mandat am Ende des Berichtsjahres niederlegte.

Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung sowie die Aufsicht und die Kontrolle über die Geschäftsführung der FINMA aus. Er legt die strategischen Ziele fest, erlässt Verordnungen und Rundschreiben, verantwortet das Budget der FINMA und entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite. Der Verwaltungsrat trägt diese Verantwortung als Kollektivorgan. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen.

Mitglieder des Verwaltungsrats per 31. Dezember 2025

Prof. Dr. Marlene AmstadPräsidentin
Martin SuterVizepräsident
Prof. Dr. Ursula Cassani BossyMitglied
Prof. Dr. Aline DarbellayMitglied
 Dr. Alberto FranceschettiMitglied
Benjamin GentschMitglied
Marzio HugMitglied
Dr. Andreas SchlatterMitglied

Zur Gewährleistung der Transparenz führt die FINMA eine öffentliche Liste mit den Interessenbindungen der Verwaltungsratsmitglieder. Informationen zum Verhaltenskodex der FINMA sind ebenfalls öffentlich zugänglich. Für den Verwaltungsrat der FINMA gelten überdies die vom Bundesrat verabschiedeten Bedingungen zur Ausübung des Amts.

Ausschüsse des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Prüfungs- und Risikoausschuss, einen Nominationsausschuss sowie einen Übernahme- und Staatshaftungsausschuss. Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss ist Beschwerdeinstanz für die Verfügungen der Übernahmekommission und entscheidet über streitige Staatshaftungsansprüche.

Die Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist das operative Organ der FINMA und stellt die gesetzes- und strategiekonforme Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen und Wertpapierhäuser sowie über weitere Finanzintermediäre sicher. Sie erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für Geschäfte, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats fallen, und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse zuständig. Die Geschäftsleitung tagt in der Regel wöchentlich.

Mitglieder der Geschäftsleitung per 31. Dezember 2025

Stefan WalterDirektor
Patric EymannStellvertreter des Direktors ad interim und Leiter Geschäftsbereich Enforcement
Léonard BôleLeiter Geschäftsbereich Asset Management und Märkte
Marianne Bourgoz GorgéLeiterin Geschäftsbereich Integrierte Risikoexpertise
Simon BrönnimannLeiter ad interim Geschäftsbereich Banken
Vera CarspeckenLeiterin ad interim Geschäftsbereich Versicherungen
Dr. Alain GirardLeiter Geschäftsbereich Recovery und Resolution
Alexandra KargLeiterin Geschäftsbereich Operations
Dr. Annemarie NussbaumerLeiterin Geschäftsbereich Supervisory Policy und Legal Expertise

Mutationen in der Geschäftsleitung

Im Berichtsjahr gab es zwei personelle Veränderungen in der Geschäftsleitung. Per 30. April 2025 legte Birgit Rutishauser ihr Amt als Leiterin des Geschäftsbereichs Versicherungen und stellvertretende Direktorin nieder. Patric Eymann, Leiter Geschäftsbereich Enforcement, amtet seither als Stellvertreter ad interim des Direktors. Vera Carspecken übernahm die interimistische Leitung des Geschäftsbereichs Versicherungen. Thomas Hirschi trat per 31. August 2025 von seinem Amt als Leiter des Geschäftsbereichs Banken zurück. Seither fungiert Simon Brönnimann als Leiter ad interim des Geschäftsbereichs Banken. Im Dezember wählte der Verwaltungsrat der FINMA Hedwig Ulmer Busenhart zur neuen Leiterin des Geschäftsbereichs Versicherungen. Sie tritt ihr Amt am 1. April 2026 an.

Enforcementausschuss

Der Enforcementausschuss ist als ständiger Ausschuss der Geschäftsleitung zuständig für die Entscheide im Bereich Rechtsdurchsetzung (Enforcement). Er erlässt Enforcementverfügungen und entscheidet über die Eröffnung und die Einstellung von Verfahren.

Ständige Mitglieder des Enforcementausschusses per 31. Dezember 2025

  • Stefan Walter, Vorsitz
  • Patric Eymann
  • Dr. Annemarie Nussbaumer

Recovery Resolution Planning Committee

Das Recovery Resolution Planning Committee ist ein ständiger Ausschuss der Geschäftsleitung und zuständig für die Entscheide im Bereich Recovery- und Resolution-Planung. Es genehmigt unter anderem die Notfall- und Stabilisierungspläne von systemrelevanten Banken, systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen und Versicherungsgruppen und -konglomeraten.

Ständige Mitglieder des Recovery Resolution Planning Committee per 31. Dezember 2025

  • Stefan Walter, Vorsitz
  • Dr. Alain Girard
  • Zusätzlich mindestens ein weiterer Leiter oder eine weitere Leiterin des fallweise durch das entsprechende Geschäft betroffenen Geschäftsbereichs.

Interventions- und Eskalationskomitee

Die Geschäftsleitung hat die Kompetenz, Enforcementverfahren zu eröffnen und abzuschliessen, neben dem Enforcementausschuss auch dem sogenannten Interventions- und Eskalationskomitee delegiert. Mitglieder des Interventions- und Eskalationskomitees sind die Leitungen des Geschäftsbereichs Enforcement und des fallweise durch das entsprechende Geschäft betroffenen Aufsichtsbereichs.

Gute Corporate Governance

Die FINMA stellt eine gute Corporate Governance durch Verordnungen, Reglemente, interne Kontrollen und Schulungen sicher. Die FINMA-Personalverordnung regelt die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeitenden der FINMA und hält Grundsätze zu Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämtern sowie Treue- und Verhaltenspflichten fest. Zur Gewährleistung der Transparenz führt die FINMA eine öffentliche Liste mit den Interessenbindungen der Verwaltungsratsmitglieder und hat die Verhaltenspflichten der Mitarbeitenden im öffentlich zugänglichen Verhaltenskodex konkretisiert. Für den Verwaltungsrat der FINMA gelten überdies die vom Bundesrat verabschiedeten Bedingungen zur Ausübung des Amts.

Der Verhaltenskodex verpflichtet die Mitarbeitenden, Interessenkonflikte zu vermeiden oder – wo sie sich nicht vermeiden lassen – offenzulegen. Compliance schult die Mitarbeitenden und die Verwaltungsrätinnen und -räte im Rahmen von Einführungsveranstaltungen zum Verhaltenskodex und erteilt auf Anfrage hin Auskunft. Zu einzelnen Themen sensibilisiert Compliance die Mitarbeitenden zudem in Form von FAQ. Eine individuelle Kontrolle erfolgt bei Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämtern, dem Halten von Effekten sowie für Schlüsselpersonen bei Bankeinlagen.

Für die Anwendung des Verhaltenskodexes sind folgende Zuständigkeiten bestimmt: Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten. Die Verwaltungsratspräsidentin oder der Verwaltungsratspräsident ist zuständig für die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Direktorin oder den Direktor. Die Direktorin oder der Direktor ist zuständig für die Mitglieder der Geschäftsleitung. Die zuständige Stelle berücksichtigt dabei die Meinung von Compliance. Für die Anwendung des Verhaltenskodexes gegenüber den Mitarbeitenden ist Compliance zuständig, gegenüber dieser ist es die Direktorin oder der Direktor. Der Verwaltungsrat wird jährlich über die Umsetzung des Verhaltenskodexes in der FINMA informiert.

Das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) setzt voraus, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats der FINMA von den Beaufsichtigten unabhängig sind.