Schutz

Die FINMA schützt Anlegerinnen und Anleger, Gläubigerinnen und Gläubiger sowie Versicherte mit ihren aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten. Diese sollen bei den Beaufsichtigten Risiken reduzieren, Fehlverhalten begrenzen und bei Zuwiderhandlungen mit geordneten Verfahren den ordnungsgemässen Zustand wiederherstellen.

Wie die FINMA Finanzmarktkunden schützt, für Marktintegrität sorgt und Innovation ermöglicht

Im Jahr 2025 verstärkte die FINMA die Massnahmen zum Kundenschutz an vielen Fronten. Beispielsweise unterzog sie im Bereich Asset Management eine steigende Zahl von Instituten einer intensiveren Aufsicht. Im Rahmen der Bekämpfung von Greenwashing prüfte die FINMA, dass Anlegerinnen und Anleger nicht getäuscht werden. So setzte sie beispielsweise die Offenlegung von Mindestangaben zur Nachhaltigkeit bei Neugenehmigungen und Änderungen von Schweizer Fonds mit Nachhaltigkeitsbezug durch.

Bei Krankenzusatzversicherungen sorgte die FINMA auch im Berichtsjahr dafür, dass nur massvolle Prämienanpassungen vorgenommen wurden, und erreichte in mehreren Fällen Prämiensenkungen durch die Krankenzusatzversicherer. In den Kantonen Genf und Waadt konnten auf Druck der FINMA zudem Lösungen zwischen Krankenzusatzversicherern und einigen Kliniken gefunden, und in anderen Konstellationen die Abrechnung von ungerechtfertigten Leistungen zum Schutz der Versicherten verhindert werden.

Auch bei der Vermittleraufsicht bewirkte die FINMA zahlreiche Verbesserungen zum Kundenschutz. Sie informierte Vermittlerinnen und Vermittler sowie deren Kundinnen und Kunden über die Anforderungen, die seit 2024 für Versicherungsvermittler gelten, bspw. dass sie sich im öffentlichen Register der FINMA eintragen lassen müssen. Im Berichtsjahr lehnte die FINMA zahlreiche Gesuche um Registrierung von nicht qualifizierten Vermittlern ab. Sie nahm überdies hunderte Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen, beispielsweise zu Falschberatungen, eröffnete in 271 Fällen weitere Abklärungen und entfernte diverse Vermittlerinnen und Vermittler aus dem öffentlichen Register.

Auch im Bereich Kryptowährungen setzte sich die FINMA im Berichtsjahr konsequent für den Schutz von Kundinnen und Kunden beim Erwerb, Handel und Transfer ein. So unterstützte sie die entsprechende beabsichtigte Gesetzesänderung für einen effektiven Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger sowie der Anlegerinnen und Anleger. Sie wirkte auch darauf hin, dass die FINMA-Beaufsichtigten, die solche Krypto-Dienstleistungen anbieten, die damit verbundenen operationellen Risiken, insb. die Risiken bei der Verwahrung von kryptobasierten Vermögenswerten, angemessen identifizieren und mitigieren.

Bei Vor-Ort-Kontrollen in den Bereichen Banken und Asset Management hat die FINMA oftmals festgestellt, dass beim Anbieten von illiquiden und risikoreichen Anlagen die Risikofähigkeit und -bereitschaft der Kunden und Kundinnen nicht angemessen geprüft wurden. Bei diesen und anderen Verletzungen von Verhaltensregeln zur getreuen, sorgfältigen und transparenten Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäss Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG griff die FINMA konsequent ein.

Eindrücklich reflektiert wird das Engagement der FINMA für den Schutz der Finanzmarktkunden durch die Tatsache, dass sie im Berichtsjahr 55 Enforcementverfahren abgeschlossen hat. Speziell auch im Bereich der unerlaubten Finanzmarkttätigkeit ging die FINMA vor. Gestützt auf Hinweise aus der Bevölkerung, von Behörden sowie aus ihrer Aufsichtstätigkeit eröffnete sie rund 450 Abklärungen gegen potenziell unerlaubt tätige Unternehmen und Personen. Zum Schutz der Kundinnen und Kunden stellte die FINMA den ordnungsgemässen Zustand wieder her oder leitete weiterführende Verfahren ein. Zudem nahm sie über 300 Einträge auf ihrer Warnliste vor und warnte damit Anlegerinnen und Anleger vor potenziell unerlaubt tätigen Finanzmarktanbietern, was einen Höchstwert darstellt.

Im Berichtsjahr bewilligte die FINMA das erste DLT-Handelssystem der Schweiz. Die FINMA hat bereits rund 30 Bewilligungsgesuche von Fintech-Unternehmen erhalten und beantwortete in diesem Zusammenhang dutzende Vorfragen. Die Gesuche betrafen hauptsächlich Zahlungsdienstleistungen in Fiat-Geld und nur in sehr wenigen Fällen Dienstleistungen im Bereich Krypto-Verwahrung.

2025 beantwortete die FINMA 75 Unterstellungsanfragen zu Projekten im Bereich Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und Krypto. Wie bereits 2024 konnte sie die Unterstellungsanfragen im Durchschnitt in weniger als 30 Tagen beantworten.